Die Erstberatung ist die Grundlage der juristischen Beratung des Mandanten. Dabei werden die individuellen Anliegen erörtert und ein gemeinsamer Lösungsweg erarbeitet. Jedoch scheuen viele Menschen den Gang zum Rechtsanwalt aus Angst vor nicht absehbaren Kosten. Dies liegt regelmäßig an fehlender Aufklärung und Transparenz. Im Folgenden können Sie sich über Ihre Erstberatung informieren.
Entscheidend sind zunächst die Kosten einer Erstberatung.
Das Gesetz sieht hierzu einen Höchstsatz von bis zu 190 € gegenüber Verbrauchern vor. Dabei richtet sich der Gebührensatz nach dem Gegenstandswert, ist aber durch die Höchstgrenze von 190 € nach oben beschränkt. Der Gegenstandwert wird vorab ermittelt. Daher wissen Sie über die entstehenden Kosten umgehend Bescheid. Teurer als die anfallende Gebühr wird es daher im Rahmen der Erstberatung für Sie nie. Die angefallenen Kosten werden im Falle einer anschließenden Beauftragung mit der Rechtsdurchsetzung zudem vollumfänglich auf die im weiteren Verfahren entstehenden Gebühren angerechnet, sodass keine zusätzlichen Erstberatungskosten entstehen. So profitieren Sie von einer durchweg transparenten Kostenstruktur. Nutzen Sie dies zu Ihrem Vorteil.
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Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird die Möglichkeit der Kostenübernahme überprüft. Oftmals wird auch die Erstberatung von der Versicherung abgedeckt. Die Durchführung einer Kostendeckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung löst eine eigene Gebühr aus. Im Idealfall entstehen Ihnen dann je nach Versicherung keine oder lediglich begrenzte Kosten für Ihre Rechtsberatung.
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