Publikationen

 

Die unredliche aktienrechtliche Anfechtungsklage

Inauguraldissertation, Würzburg/Hamburg 2015, Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht

 

In der an der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg unter der Betreuung von Prof. Dr. Olaf Sosnitza entstandenen Doktorarbeit wird das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht in seiner Gesamtheit kritisch hinterfragt und seine systematischen Schwächen aufgezeigt, die das Phänomen des Berufsklägertums seit mehr als 30 Jahren ermöglichen.

Begünstigt durch überkommene Lehrmeinungen und Rechtsprechungs­praxis hat das deutsche Beschlussmängelrecht bis zum heutigen Tag keine endgültige Lösung gefunden, unter gleichzeitiger Wahrung der Aktionärs­rechte die missbräuchliche Anfechtung von Hauptversammlungs­beschlüssen zu unterbinden. Vielmehr sollen stetige Nachjustierungen zu einer Verbesserung führen.

Das Werk führt wirtschaftswissenschaftliche und juristische Rahmen­bedingungen zusammen, erklärt diese praxisnah und entwickelt hieraus eine neue beschlussmängelrechtliche Systematik, mit der unredliche Anfechtungsklagen ohne Aufgabe der Aktionärs- und Mehrheitsrechte unterbunden werden können. Der gesamte Meinungsstand in Lehre und Rechtsprechung wurde abgebildet und analysiert. Lösungsansätze de lege lata und de lege ferenda werden bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft. Schließlich gipfelt die Abhandlung in einem eigenen Normvorschlag des Autors unter Berücksichtigung der Aktionärsrechte und des geltenden Rechts.

Neben eigenen empirischen Untersuchungen des Autors flossen erstmals zahlreiche Diskussionsergebnisse und Erfahrungsberichte führender Wirtschaftsjuristen, Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler im Umgang mit aktienrechtlichen Anfechtungsklagen in eine Ausarbeitung zum Beschlussmängelrecht ein.

Hierdurch konnte ein vielschichtiges Werk mit starkem Praxisbezug entstehen, das gleichzeitig der Lehre als Anregung und Fortbildung und der Rechtspraxis als Argumentations- und Arbeitsvorlage dient.

 

zum Buch

 

GmbH und PartGmbB im Lichte des Berufsrechts – Organinnenhaftung in der haftungsbeschränkten Berufsträgergesellschaft

ZIP 2015, 2401 ff.

 

Der Gesetzgeber ist stets bemüht, mit den aktuellen Anforderungen des Marktes an die Berufsträger Schritt zu halten und das formale Berufsrecht den Bedürfnissen der betroffenen Berufsgruppen anzupassen. Dies gilt für alle freien Berufe wie beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten und Ärzte gleichermaßen. Daher war die Verankerung der GmbH und der PartGmbB im Berufsrecht lediglich eine Frage der Zeit. Zu groß war das Bedürfnis nach einer Organisationsform, in der die persönliche Haftung der Berufsträger auf eine juristische Person verlagert werden kann. Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nehmen bei der Zulassung neuer Gesellschaftsformen für Berufsträger eine Vorreiterrolle ein. Langsam setzen sich die haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen aber auch für die weiteren freien Berufe durch. Mit dieser Öffnung des Berufsrechts stellen sich komplexe gesellschaftsrechtliche Haftungsfragen. Noch offen ist beispielsweise, ob und, wenn ja, inwieweit die gesellschaftsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers einer haftungsbeschränkten Berufsträger-Gesellschaft von seinen Berufspflichten beeinflusst werden. Die Berufsordnungen schreiben die Ausübung der Geschäftsführung durch (ausschließlich oder überwiegend) entsprechend zugelassene Berufsträger vor. Der Beitrag geht den Fragen auf den Grund, inwieweit die Verletzung von Berufspflichten zu einer persönlichen Inanspruchnahme des Berufsträgers durch die Gesellschaft auf dem Wege des Innenregresses führen und wie einer persönlichen Haftung wirksam entgegengewirkt werden kann. Er soll die aufgeworfenen Fragen juristisch aufarbeiten, zu ungelösten Streitpunkten Stellung beziehen und zugleich Argumentationsgrundlage sowie Hilfestellung für die Praxis sein.

 

zum Aufsatz

 

Der neue Beratungsprozess für Immobiliar-Verbraucherdarlehen - Neue (Un)klarheiten aus Brüssel und Berlin

WM 2016, 774 ff.

 

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (2014/17/EU), die zum 21. März 2016 in Kraft getreten ist. Sie wird aus Praktikersicht kritisch näher beleuchtet und die größten Defizite aufgezeigt sowie konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Die vom Gesetzgeber verfolgte Stärkung der Verbraucherrechte tangiert vor allem die Darlehensberatung und -vermittlung. Jedoch sind sowohl der nationale wie auch der europäische Gesetzgeber deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Insbesondere konterkarieren zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare zeitliche Anknüpfungspunkte für die Beratungspflichten die eigentlich angestrebte Rechtssicherheit. Sinnvoll wäre eine enge Orientierung der Beratungspflichten am chronologischen Ablauf der Beratung selbst. Nach der aktuellen Gesetzesfassung besteht daneben ein Ungleichgewicht bei der Beweislastverteilung zulasten der Kreditinstitute. Besonders augenfällig wird die mangelnde handwerkliche Umsetzung bei der Frage des Erlaubnisvorbehalts für die Immobiliar-Darlehensvermittler im Rahmen der Gewerbeordnung, die im Zuge der Umsetzung insoweit ebenfalls neu gefasst wurde. In weiten Teilen besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf durch den Gesetzgeber, wie die Erfahrungen aus der Praxis mittlerweile ebenfalls gezeigt haben.

 

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